Der Oberlandesgerichte:
Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken
Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, dass es sich vorliegend um keine Internet-Seite der Familiensenate in Süddeutschland handelt!
Stand: 01.01.2002 in EURO!
Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist (Der 7. Senat des OLG Nürnberg wendet die Leitlinien mit Modifikationen an, die gesondert veröffentlicht werden).
Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt (vgl. aber auch Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen).
Unterhaltsrechtliches Einkommen
Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht.
Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen.
Einkommen können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit erzielbare Einkünfte sein (fiktives Einkommen).
1. Geldeinkünfte
a) Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie anderer Zulagen.
b) Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen, werden sie auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen.
c) Überstundenvergütungen werde[…]