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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schmerzensgeld nach arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung

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Landesarbeitsgericht Köln
Az.: 5 Sa 827/08
Urteil vom 27.10.2008

Tenor
1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.02.2008 – 3 Ca 2145/07 – wird zurückgewiesen.
2. Hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits verbleibt es im Bezug auf das erstinstanzliche Verfahren bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand
Die Parteien streiten über einen Schmerzensgeldanspruch des Klägers und die Kosten für die Erstellung eines Arztberichtes anlässlich einer Auseinandersetzung in der Nacht vom 17.09.2006 auf den 18.09.2006.
Der Kläger war als Sicherheitskraft Arbeitnehmer bei der Firma A GmbH. Durch Mitarbeiterbrief Anfang September 2006 (Bl. 15 d. A.) wurde der Kläger darüber informiert, dass ein Übergang auf die Firma W (K GmbH & Co. KG) erfolgt sei. In dem Mitarbeiterbrief hieß es, dass für das Objekt K /Messe, in dem der Kläger eingesetzt war, Herr M B als Einsatzleiter für den Bereich Sicherheitsdienste gewonnen worden sei. Der Beklagte war ebenfalls bei der Firma W tätig und fungierte nach seiner Darstellung als maßgeblicher Nachteinsatzleiter.
In der Nacht vom 17.09.2006 auf den 18.09.2006 kam es zwischen den Parteien nach 24:00 Uhr zu einem Streit über die ordnungsgemäße Erfüllung der Bewachungsaufgaben durch den Kläger. Im Verlauf dieser verbalen Auseinandersetzung vertrat der Kläger den Standpunkt, dass der Beklagte ihm gegenüber nicht weisungsbefugt sei, weil die Arbeitgeberin nunmehr Herrn B als zuständigen Einsatzleiter benannt habe.
Einige Zeit nach dieser verbalen Auseinandersetzung, etwa gegen 02:50 Uhr kehrte der Beklagte an den Arbeitseinsatzort des Klägers zurück.
Es kam erneut zu einer verbalen Auseinandersetzung, sodann zu einer körperlichen Auseinandersetzung.
Etwa fünf Stunden später, gegen 07:50 Uhr am 20.09.2006, wurde der Kläger in der Notfallambulanz des S -Krankenhauses in H untersucht. In dem Bericht des behandelnden Arztes (Durchgangsarztbericht) von 07:50 Uhr ist Folgendes ausgeführt:
„Patient klagt über Schmerzen des Schädels sowie der HWS. Es[…]


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