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Rechtsanwälte Kotz GbR

OLG Rostock Unterhaltstabelle und Unterhaltsrechtliche Grundsätze

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

(Stand: 01.07.1999)
Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, dass es sich vorliegend um keine Internet-Seite des OLG Rostock handelt!

I. Bedarfssätze für die Unterhaltsberechtigten
A. Kinder

Altersstufen

bis Vollendung des 6.Lebensjahres

vom 7. bis Vollendung des 12. Lebensjahres

vom 13. bis Vollendung des 18. (21.) Lebensjahres (wenn noch in der allg. Schulausbildung und im Elternhaus wohnend)

Vom-hunder-satz Ost

Vom-hundert-satz West

Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen

Gruppe

a) bis 1800

324

392

465

100

b) 1800 – 2100

342

414

491

106

ab 2100
wie Düsseldorfer Tabelle (ohne Bedarfskontrollbetrag)


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