OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
Az.: 9 U 148/01
Verkündet am 28.11.2001
Vorinstanz: LG Frankfurt/Main – Az.: 2/25 O 454/00
In dem Rechtsstreit hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24.10.2001 für Recht erkannt:
1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.04.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main – Az.: 2-25 O 454/00 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 10.377,99 nebst 4 % Zinsen ab dem 30.11.2000 Zug um Zug gegen Rückgabe des Notebooks Pentium III 800 Mhz sowie DM 70,00 nebst 4 % Zinsen ab dem 01.12.2000 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird im übrigen, die Berufung der Beklagten wird insgesamt zurückgewiesen.
2. Von den Kosten beider Instanzen des Rechtsstreit haben der Kläger 31 % und die Beklagte 69 % zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von DM 1.500,– abzuwenden, der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 14.500,- abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Der Wert der Beschwer liegt für beide Parteien unter 60.000,– DM. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand :
Der Kläger verlangt die Rückabwicklung eines Vertrages über den Erwerb eines Notebooks sowie Schadens- und Aufwendungsersatz.
Die Beklagte vertreibt Personalcomputer im Wege des Versandhandels. Zwischen den Parteien kam es am 3.7.2000 zu einem Telefonat über die beabsichtigte Bestellung eines Notebooks durch den Kläger. Die Beklagte unterbreitete dem Kläger daraufhin ein Angebot. Dem Schreiben waren wegen der beabsichtigten Teilfinanzierung des Kaufpreises zumindest die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung eines Kredits bei der Bank beigefügt. Aus dem Angebot bestellte der Kläger mit Schreiben vom 8.7.2000 ein Notebook Pentium III 800 Mhz zum Preis von 9.202,14 DM inklusive DM 19.14 Versandkosten bei der Beklagten. Neben de[…]