Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

OLG Naumburg Unterhaltsleitlinien

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

(Stand: 01.07.1999)
Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, dass es sich vorliegend um keine Internet-Seite des OLG Naumburg handelt!

1. Anrechenbares Einkommen
1.1. Nettoeinkommen
Zum Einkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, z.B. Arbeitsverdienst (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und sonstige Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten, Zinsen, Wohnvorteil. Vom Bruttoeinkommen sind Steuern und Vorsorgeaufwendungen abzuziehen. Zu diesen zählen die Aufwendungen für gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung oder die angemessene private Kranken- und Altersvorsorge.
1.2. Überstunden
Überstundenvergütungen werden dem Einkommen zugerechnet, soweit sie im geringen Umfang anfallen oder berufsüblich sind oder der Mindestbedarf minderjährige Kinder nichtgedeckt ist. Sonst ist die Anrechnung unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu beurteilen. Dies gilt auch für Einkünfte aus einer Nebentätigkeit.
1.3. Auslösungen/Spesen
Auslösungen und Spesen werden dem Einkommen zugerechnet, soweit dadurch laufende Lebenshaltungskosten erspart werden. Das sind im allgemeinen 1/3.
1.4. Wohngeld
Wohngeld ist nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich insoweit als Einkommen des Wohngeldempfängers anzurechnen, als es nicht unvermeidbare tatsächliche Aufwendungen ausgleicht, die über das dem Empfänger unterhaltsrechtlich zuzumutende Maß der Beteiligung an den Wohnkosten für „normalen Wohnbedarf“ hinausgehen.
1.5. Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe
Arbeitslosengeld ist Einkommen, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für den Unterhaltsberechtigten jedoch nur, wenn auf Rückforderung verzichtet wird.
1.6. Eigenes Haus/Wohnung
Wohnt der Unterhaltsberechtigte oder der Unterhaltspflichtige im eigenen Haus oder in der eigenen Eigentumswohnung, sind zur Berechnung des Wo[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv