Oberlandesgericht Nürnberg
Az: 4 U 1436/09
Urteil vom 21.12.2009
In dem Rechtsstreit wegen Entschädigung erlässt das Oberlandesgericht Nürnberg – 4. Zivilsenat – aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 30.11.2009 folgendes Endurteil:
I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30. Juni 2009 wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss: Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 34.751,93 Euro festgesetzt (Antrag zu I: 25.742,17 Euro, Antrag zu II: 9.009,76 Euro).
Gründe
I. Der Kläger macht Ersatzansprüche wegen Verzögerungen beim Straßenbau geltend.
Der Kläger betreibt seit 1997 im Ortsteil ……. der Stadt B. den „……“, einen Live-Musik-Club. Aus Richtung …… ist die Gaststätte über die Kreisstraße …. zu erreichen.
In der Zeit vom 1. August 2005 bis Dezember 2008 war ein Teilstück dieser Kreisstraße wegen des Baus einer neuen Brücke über die Autobahn gesperrt. Die Umleitung bedingte für Besucher des Musik-Klubs, die aus Richtung …….. kommen eine Wegverlängerung von 1,9 Kilometern (Die Umleitungsstrecke beträgt 6,7 Kilometer, die gesperrte Teilstrecke 4,8 Kilometer). Das Ende der Bauarbeiten war zunächst auf Ende 2006 (Vortrag des Klägers) bzw. Mai 2007 (Vortrag des Beklagten) veranschlagt worden.
Der Kläger behauptet, dass Ursache der Verzögerung Fehler bei der statischen Berechnung der Brücke und eine Falschlieferung von Rohren gewesen sei; dies müsse sich der Beklagte zurechnen lassen. Die Umleitungsstrecke sei unzureichend gewesen; die schmale Fahrbahn habe sich in einem schlechten Zustand befunden; da der Seitenstreifen auch nach einer Asphaltierung im Frühjahr 2006 nicht befahrbar gewesen sei, sei ein Passieren entgegenkommender Fahrzeuge schwierig gewesen. Diese Zufahrtser[…]