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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schmerzensgeldanspruch bei Beleidigungen

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Amtsgericht Bremen
Az: 9 C 306/11
Urteil vom 29.03.2012

Tatbestand
Am 20.09.2010 befuhr die Klägerin als Beifahrerin in ihrem von dem Fahrzeugführer B… gesteuerten PKW VW-Golf, …, die ……in Bremen.
Auf der Höhe des LIDL-Supermarktes betätigte der Zeuge … gegenüber dem vom Beklagten gesteuerten PKW, …, die Hupe. Das klägerische Fahrzeug fuhr danach geradeaus weiter, das Beklagtenfahrzeug, in dem sich außer dem Beklagten der Zeuge K… als Beifahrer befand, folgte.
Als das klägerische Fahrzeug kurze Zeit später parkte, hielt der Beklagte vor dem Golf und stieg aus. Die Klägerin und der Zeuge B… blieben im Wagen sitzen, kurbelten jedoch auf der Fahrerseite das Fenster herab, als der Beklagte auf das Fahrzeug zukam. Der weitere Verlauf der Auseinandersetzung ist zwischen den Parteien streitig.
Die Klägerin holte am 25.11.2010 im Hinblick auf eine Beschädigung des Kotflügels im Bereich der Fahrertür einen Kostenvoranschlag ein; von der Firma … wurden Reparaturkosten in Höhe von 1.658,07 Euro veranschlagt (Bl. 5 ff. d.A.).
Am 20.07.2011 stellte eine Werkstatt in Mazedonien eine Rechnung über 1149,48 Euro für die Reparaturen am Wagen aus.
Die Klägerin behauptet, dass der Beklagte den Zeugen … durch das geöffnete Fenster geschlagen und diesen und die Klägerin beleidigt habe; unter anderem habe er die Klägerin als „Schlampe“ und „Hure“ bezeichnet. Zudem habe er ihr gedroht, er würde sie fertigmachen, wenn sie nicht die Klappe hielte. Danach habe er mehrmals gegen das Auto getreten; hierdurch seien die Beulen am Kotflügel entstanden.
Die Klägerin ist der Ansicht, dass ihr im Hinblick auf die die geäußerten Beleidigungen ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von wenigstens 600 Euro zustünde.
Die Klägerin beantragt, den Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 1658,07 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit, sowie ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes Schmerzensgeld zu zahlen.
Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.
Er behauptet, dass ihm der Zeuge … den „Stinkefinger“ gezeigt habe.
Das Gericht hat die Strafakte der Staatsanwaltschaft Bremen, Aktenzeichen… beige[…]


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