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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kavalierstart an Ampel verboten? Leistungskürzung der Vollkaskoversicherung?

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Ein Anfahren mit durchdrehenden oder quietschenden Reifen z.B. an einer Ampelanlage stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach § 30 Absatz 1 Satz 1 StVO sind bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Nach § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat wird ein Kavalierstart mit einem Bußgeld in Höhe von 10,00 Euro geahndet.[…]


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