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Rechtsanwälte Kotz GbR

Nassreinigungsarbeiten in öffentlichem Gebäude – Verkehrssicherungspflichten

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LG Düsseldorf
Az: 2b O 159/07
Urteil vom 11.06.2010

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.045,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.07.2006 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 60%, die Beklagte zu 40%.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten in Anspruch. Der Haftpflichtversicherer der Beklagten wies insoweit mit Schreiben vom 05.07.2006 jegliche Ansprüche dem Grunde nach zurück. Im Einzelnen:
Die Klägerin ist als Regierungsangestellte im XXX NRW tätig. Die Beklagte ist als selbständiges Reinigungsunternehmen unter anderem mit der Säuberung der Fußböden im XXX NRW beauftragt. Teile des Fußbodens im XXX sind mit Teppichboden, Teile mit blauem, glänzendem Kautschukbelag ausgestattet, wobei der Kautschukbelag insbesondere im Bereich der Treppenhäuser und Aufzüge verlegt ist.
Am Morgen des 16.06.2006 betrat die Klägerin gemeinsam mit ihrem Ehemann, der ebenfalls im XXX NRW beschäftigt ist, das dortige Gebäude.
Die Klägerin behauptet, sie habe zunächst einen mit Teppichboden ausgelegten Flur begangen und habe dann im Flur A Kern E1 den Treppenhausbereich mit Kautschukbelag betreten, um sodann noch vor der Aufzugsanlage den Flur links zu nehmen. In dem Moment, in welchem sie in normalem Gehschritt habe um die Ecke biegen wollen, sei sie ausgerutscht und zu Fall gekommen. Sie habe sofort Schmerzen im linken Kniegelenk verspürt und habe deshalb noch an demselben Tag die chirurgische Gemeinschaftspraxis Dr.xxx aufgesucht. Dort sei eine Kniegelenksdistorsion mit Innenmeniskusriss diagnostiziert worden. Am 31.07.2006 habe sie sich unter Vollnarkose einer ambulanten diagnostischen und operat[…]


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