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Rechtsanwälte Kotz GbR

Heimvertrag – Verkehrssicherungspflicht der Heimträgerin und Haftung

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OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
Az.: 1 U 102/04
Urteil vom 19.01.2006
Vorinstanz: Landgericht Wiesbaden, Az.: 1 O 150/03

In dem Rechtsstreit hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19.1.2006 für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.12.2003 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe:
Die Berufung der Beklagten ist zulässig und begründet. Der Klägerin steht aus dem Unfall ihrer Versicherten Frau vom …9.2001 kein Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte zu. Die Beklagte war nicht verpflichtet, Frau A daran zu hindern, ohne Begleitung ihr Zimmer zu verlassen, weder durch erhöhten Personaleinsatz noch durch Einbau einer Sensorschranke.
Eine Haftung der Beklagten ergibt sich auch nicht daraus, dass Frau A am Unfalltag keine Hüftschutzhose trug, denn es ist nicht festzustellen, dass dies den Oberschenkelhalsbruch verhindert hätte.
I.
Der Übergang etwaiger Schadensersatzansprüche der Frau A auf die Klägerin nach § 116 Abs. 1 SGB X ist unproblematisch und zu Recht außer Streit.
II.
Die Klageforderung ist weder aus §§ 823, 831 BGB noch aus positiver Verletzung des Heimvertrages vom 11.11.1996 (Bl. 608 ff. d. A.) gerechtfertigt. Die Beklagte traf als Heimträgerin eine vertragliche Nebenpflicht und eine inhaltlich kongruente deliktische Pflicht, Frau A als Bewohnerin vor vermeidbaren Verletzungen zu schützen, und zwar auch vor solchen, die sie sich aufgrund ihrer physischen oder psychischen Defekte selbst zuzufügen drohte (vgl. BGH NJW 2005, 1937; OLG Düsseldorf ZfSch 2003, 278 f.; OLG Koblenz VersR 2003, 907 f. [juris-Rn. 10 f.]; OLG Schleswig, Urt. v. 27.9.2001 – 11 U 142/00; OLG Dresden VersR 2001, 520 f. [juris-Rn. 5]; für psychiatrische Krankenhäuser BGH VersR 2000, 1240 f. [juris-Rn. 8]; OLG Braunschweig VersR 1985, 576 f.; für ein Kind in einem Krankenhaus OLG Köln O[…]


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