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Hausverkauf – Verschweigen eines Marderbefalls

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OLG Koblenz
Az.: 4 U 874/12
Urteil vom 15.01.2013

In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatzes hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 18.12.2012 für Recht erkannt:
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 2. Juli 2012 -4 O 260/11- teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
a. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 24.665,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Februar 2010 sowie weitere 891,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Oktober 2011 zu zahlen.
b. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit erledigt ist, soweit der Kläger ursprünglich beantragt hat, die Beklagten zu verpflichten, ihn von allen Kosten freizustellen, die mit der Sanierung der marderbeschädigten Dachdämmung und des marderbeschädigten Daches am Hause …[X]straße .. in …[X] in Zusammenhang stehen und noch entstehen werden, insbesondere die Mehrwertsteuer auf entsprechende Kostenrechnungen zu übernehmen.
c. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe:
I.
Mit notariellem Kaufvertrag vom 4. August 2009 erwarb der Kläger von den Beklagten das im Jahre 1986/87 mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück …[X]straße .. in …[X]. In § 4 des Vertrages „Mängel, Gefahrübergang, Erschließungskosten“ haben die Vertragsparteien vereinbart, dass jegliche Gewährleistung für Zustand und Beschaffenheit der Kaufsache ausgeschlossen ist und die Verkäufer[…]


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