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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gewinnzusagen: Prozesskostenhilfe – Zusprechung des Gewinns

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OBERLANDESGERICHT KÖLN
Az.: 16 U 54/02
Verkündet am 16.12.2002
Vorinstanz: AG Schleiden – Az.: 10 C 317/01

In dem Rechtsstreit hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 18.11.2002 für Recht erkannt:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 4.6.2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schleiden -10 C 317/01 -wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin verlangt die Einlösung einer sog. Gewinnzusage der Beklagten.
Die Beklagte mit Geschäftssitz in den Niederlanden betreibt einen Versandhandel und versucht Kunden mit Werbesendungen einschließlich der Mitteilung, Gewinner eines jeweils näher bestimmten, nicht unerheblichen Bargeldpreises zu sein, zu einer Bestellung aus ihrem Warenangebot zu bewegen. So hat die Klägerin im Oktober 2001 mit einer Werbesendung eine Gewinnmitteilung über 4.200,- DM erhalten, deren Auszahlung sie nunmehr verlangt, ohne im Zusammenhang damit Waren bestellt zu haben. Zuvor im Juni 2001 hatte die Klägerin bei der Beklagten nach Zugang einer anderweitigen Bargeldgewinnmitteilung allerdings Waren bestellt. Die Beklagte hatte gleichwohl die Verrechnung des Gewinns mit dem Preis für die bestellten Waren abgelehnt, ebenso wenig war der Gewinn ausgezahlt worden.
Gegenstand der vorliegenden Klage ist der der Klägerin mit der Werbesendung im Oktober übersandte „Ziehungsnachweis“ vom 18.10.2001, in dem es wie folgt heißt:
AUSZAHLUNGSVORGANG Nr….
OFFIZIELLER
ZIEHUNGS – NACHWEIS
Bitte beachten!
Laut Ziehungs-Protokoll vom 18.10.01 sind Sie Gewinnerin eines Bargeld-Preises!
Liebe Frau G.,
atmen Sie tief durch, Sie haben es geschafft!
Ja, jetzt steht es schwarz auf weiß.“
• […]


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