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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fußballspiel – Verletzung und Schadensersatzanspruch

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Oberlandesgericht München
Az: 20 U 3523/08
Urteil vom 25.02.2009

In dem Rechtsstreit wegen Schmerzensgeld u.a. erlässt der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14.01.2009 folgendes Endurteil:
I) Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 22.04.2008, 24 O 299/08, aufgehoben.

II) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 15.000.- zuzüglich Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus EUR 10.000.- seit 21. 09. 2007 und aus weiteren EUR 5.000.- seit 13.02.2008 zu bezahlen.

III) Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die aus der Körperverletzung vom 09. Juni 2007 auf dem Sportplatz des TSV P. zukünftig noch entstehen werden.

IV) Der Beklagte wird verurteilt, außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von EUR 775,64 zu bezahlen.

V) Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

VI) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

VII) Die Revision wird nicht zugelassen.

VIII) Der Streitwert wird auf EUR 20.775,64 festgesetzt.

Gründe:

I.
Die Parteien streiten um Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einer Sportverletzung im Rahmen eines Fußballspiels.

Am 09.06.2007 fand ein Fußballspiel der C-Jugendmannschaften des TSV P. und des JFG K. auf dem Sportplatz des TSV P. statt. Der Kläger war Spieler der Heimmannschaft, der Beklagte Spieler der Gäste.

Im Strafraum der Gäste kam es nach einem Freistoß des TSV P. zu einem Foul am Kläger durch den Beklagten, wodurch der Kläger im Bereich des linken Unterschenkels und Sprunggelenks ganz erheblich verletzt wurde. Er erlitt einen kompletten Bruch des Schien- und Wadenbeins, die Wachstumsfuge riss und ein Nervenstrang wurde durchtrennt; der linke Fuß war gefühllos (K 3). Das Spiel musste eine halbe Stunde unterbrochen und der Kläger ins Krankenhaus gebracht werden. Die Aktion des Beklagten wurde mit einer gelben Karte und einem Elfmeter bestraft.

Der Kläger behauptet ein grobes Foul des Beklagten. Der Beklagte habe ohne eine r[…]


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