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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bobfahrt – Bobunfall und Schadenersatzansprüche

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Landgericht Arnsberg
Az.: 2 O 456/02
Urteil vom 25.07.2003

In dem Rechtsstreit hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 02.07.2003 für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,- Euro abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Tatbestand:
Der Kläger ist Lehrer und macht Schadenersatzansprüche wegen eines Unfalls anlässlich einer Bobfahrt geltend.
Die Beklagten sind Gesellschafter der W GbR und veranstalten auf der Bobbahn in X1 Taxi-Bob-Abfahrten in einem Viererbob. Der Bob wird von einem ausgebildeten Bobpiloten gesteuert und mittels Pedal gebremst. Diese zusätzliche Bremseinrichtung der Gäste-Vierer-Bobs war am 27.11.2001 Gegenstand einer Begutachtung durch den TÜV. Wegen der Einzelheiten wird auf den TÜV-Bericht, Blatt 76 – 78 d.A., Bezug genommen.
Neben dem Piloten nehmen drei Gäste an einer Abfahrt teil. Auf den letzten 100 Metern der Bahn wird der Bob abgebremst, indem unter dem Bob ein Bremsrechen ausgefahren wird. Dieser verfügt über mehrere Zacken, die in das Eis greifen und dadurch den Bob zum Stillstand bringen. Dadurch kommt es zu Unebenheiten und Eisabplatzungen.
Am letzten Tag der Bobsaison, dem 17.02.2002, nahm der Kläger gegen 16.15 Uhr an einer Abfahrt mit einem Taxi-Bob teil. Er nahm die letzte Position im Viererbob ein. Die Abfahrt dauerte etwa eine Minute und kostete 80 Euro. Der Kläger erlitt bei der Abfahrt einen Vorderkantenabbruch des 12. Brustwirbelknochens.
Der Kläger trat die Heimfahrt an und begab sich gegen 19.50 Uhr in ärztliche Behandlung im Wartburg-Klinikum F. Er wurde zwei Wochen stationär behandelt.
Daran schloss sich eine frühfunktionelle Behandlung nach Anlage eines Dreipunktstützkorsetts mit Rückmuskeltraining und schrittweiser Mobilisation an.
Vom 12.03[…]


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