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Bergbauerschütterungen – Bergschadenshaftung

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BUNDESGERICHTSHOF
Az.: V ZR 28/08
Urteil vom 19.09.2008
Vorinstanzen:
AG Lebach, Az.: 3A C 80/06, Entscheidung vom 30.03.2007
LG Saarbrücken, Az.: 11 S 87/07, Entscheidung vom 17.01.2008

Leitsätze:
Wird durch Erschütterungen der Erdoberfläche, die durch untertägigen Bergbau hervorgerufen werden, die ortsübliche Benutzung eines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt, kommt ein Ausgleichsanspruch des Eigentümers gegen den Bergbauberechtigten, der aufgrund des ihm verliehenen Bergwerkseigentums tätig wird, nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Betracht; diese Vorschrift wird nicht durch die Bergschadenshaftung (§§ 114 ff. BBergG) verdrängt.

In dem Rechtsstreit hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes auf die mündliche Verhandlung vom 19. September 2008 für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 17. Januar 2008 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
Dem Kläger und seiner Lebensgefährtin gehört ein Grundstück in L. (Saarland). Auf dem Grundstück wurde Mitte des 19. Jahrhunderts ein Wohnhaus als Südwestdeutsches Bauernhaus errichtet. Das Haus ist grundlegend saniert. Es wird von dem Kläger und seiner Lebensgefährtin bewohnt. An den Innen- und Außenwänden und an den Bodenbelägen des Hauses bildeten sich seit dem Jahr 2001 Risse, die auf den Bergbau zurückzuführen sind, den die Beklagte in der Gegend betreibt. Die Beklagte erkannte die Risse als Bergschäden an und ließ sie fortlaufend beseitigen. Sie ordnete das Gebäude in die höchste Schadensempfindlichkeitskategorie ein; solche Häuser können ab einer Schwingungsgeschwindigkeit von 3 mm/sek. beschädigt werden.
Seit dem Ende des Jahres 2000 traten in L. Erderschütterungen auf, die ebenfalls auf den Bergbau der Beklagten zurückgehen. Im Jahr 2005 wurden 59 Erschütterungen von ein bis drei Sekunden Dauer, einer Stärke zwischen 1,9 bis 3,7 auf der Richters[…]


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