Gewerbetreibende kennen die unerwünschten Zusendungen von sog. Branchenbucheintragungsofferten für Internetbranchenbücher. In der Hektik des Alltags wird oft übersehen, dass es sich bei den Eintragungsofferten um kostenpflichtige Branchenbucheintragungen in Internetbranchenbücher mit geforderten Kosten von weit über 1.000,00 Euro handelt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.07.2012, Az.: VII ZR 262/11, sind Entgeltklauseln in den Branchenbucheintragungsofferten gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden, wenn sie nach der drucktechnischen Gestaltung des Formulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt worden sind, dass sie von dem Gewerbetreibenden dort nicht vermutet werden. Sind Entgeltklauseln oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag grundsätzlich nach § 306 Abs. 1 BGB im Übrigen wirksam und sein Inhalt richtet sich gemäß § 306 […]
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Der Vermieter kann wiederholt wehen Eigenbedarfs kündigen, selbst wenn vorherige Eigenbedarfskündigen gerichtlich für unzulässig erklärt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2009, Az.: VIII ZR 62/08). Der Vermieter kann hierfür sogar den gleichen Grund/die gleiche Begründung für die Eigenbedarfskündigung verwenden.[…] Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/wiederholte-eigenbedarfskuendigungen-sind-zulaessig_114/