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Rechtsanwälte Kotz GbR

Einem Schornsteinfeger muss freier Zutritt zum Dach, zur Heizung etc. gewährt werden!

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OVG Rheinland-Pfalz
Az.: 6 B 10703/03.OVG
Beschluss vom 29.04.2003

Leitsatz (vom Verfasser nicht amtlich!):
Jeder Hauseigentümer, Mieter etc. ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Schornsteinfegermeister und/oder seine Mitarbeiter ins Haus zu lassen. Wird der Zutritt verweigert, darf er notfalls auch mit körperlicher Gewalt durchgesetzt werden.

Sachverhalt:
Ein Hauseigentümer hatte sich geweigert, dem Schornsteinfeger die gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten sowie Messungen an seiner neuen Heizungsanlage zu ermöglichen.
Entscheidungsgründe:
Ein Hauseigentümer muss den freien Zutritt zu seinem Haus ermöglichen. Macht er dies nicht, so kann sich die zuständige Ordnungsbehörde – notfalls auch durch körperliche Gewalt – Zutritt zu den betreffenden Räumen verschaffen, damit die notwendigen Arbeiten und Kontrollen durch den Schornsteinfeger durchgeführt werden können.[…]


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