Allgemeine Einführung:
Verfasser: Dr. Christian Kotz
1. Allgemein:
Dem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht geht ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren vor der betreffenden Behörde voraus. Dieses sog. Vorverfahren dient dem Erlass oder der Nachprüfung eines Verwaltungsaktes (quasi als Selbstkontrolle der Verwaltung – diese überprüft ihr Verhalten nochmals im Vorverfahren). Das Vorverfahren stellt gebührenrechtlich eine besondere Angelegenheit dar. Bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren muss man daher zwischen folgenden Verfahren unterscheiden:
Antragsverfahren
Rechtsbehelfsverfahren / Widerspruchs- oder Einspruchsverfahren
Klageverfahren
Berufungsverfahren
Revisionsverfahren
Nach den Verfahrensstadien richten sich mithin die jeweiligen Anwaltsgebühren (vgl. nachfolgende Tabellen unter 3 bis 7). Liegt kein bezifferbarer Wert für die verwaltungsgerichtliche Streitigkeit vor, so wird ein Regelstreitwert von 5.000,00 € für die Berechnung der Anwaltsgebühren angesetzt.
2. Gebühren:
außergerichtliches Verfahren
Klageverfahren
Berufungsverfahren
Revisionsverfahren
Beratung:
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht:
Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht:
Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht:
– Keine gesetzlichen Gebühren – Abrechnung erfolgt nachVergütungsvereinbarung
vor dem 01.07.2006:
– 0,1 – 1,0 (0,55) Beratungsgebühr Nr. 2100 VV RVG