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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wasserschaden – Nichtbeheizung Gebäude – Nichtabsperrung Wasser

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LG Essen
Az: 9 O 178/09
Urteil vom 16.02.2010

Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Tatbestand
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Leistung aus einer Wohngebäudeversicherung.
Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine Wohngebäudeversicherung für das Haus … Str. … in Essen.
In § 24 VGB 2003, die Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien waren, ist geregelt, dass der Kläger folgende Sicherheitsvorschriften beachten muss:
„c) nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteilen genügend häufig zu kontrollieren, und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten,
d) in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteilen zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.“
Im Haus befinden sich eine Gaststätte und vier Wohnungen. Die Gaststätte und drei Wohnungen waren bereits Ende 2008 leergezogen. Das Mietverhältnis über die Wohnung im 1. Obergeschoss links des Mieters … endete zum 31.12.2008. Gleichwohl wollte der Mieter die Wohnung allerdings noch im Januar 2009 weiter nutzen, weil er die Räumung zum 31.12.2008 nicht fristgerecht bewerkstelligen konnte.
Am 14.1.2009 stellte der Mieter … fest, dass in seinem Kellerraum Wasser an der Wand herab lief. Ursache war, dass in der Dachgeschoss-Wohnung Wasser ausgetreten war.
Der Kläger meldete den Schaden der Beklagten, die einen Zeitwertschaden in Höhe von 11.856,10 Euro (brutto) ermittelte und sodann auf Basis einer 30-prozentigen Regulierungsquote nur 3.556,83 Euro und später zusätzlich 212,18 Euro zahlte, weitere Zahlung aber verweigerte.
Der Kläger behauptet, das Haus sei keineswegs unbewohnt gewesen, sondern im Januar 2009 noch vom Zeugen … benutzt worden. Dieser habe sich regelmäßig i[…]


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