OLG Karlsruhe
Az: 12 U 173/10
Urteil vom 02.08.2011
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 22.06.2010 – Aktenzeichen: 2 O 333/09 – unter Aufhebung der Kostenentscheidung wie folgt abgeändert:
a) Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von allen Ansprüchen der B-Bank und der D-Bank aus und im Zusammenhang mit dem Darlehen der B-Bank – nunmehr geführt bei der D-Bank unter Nr. – Zug um Zug gegen Abtretung aller Rechte aus der Police 5.. der Beklagen sowie den Fondsanteilen des M-Fonds auf dem Depot Nr. 7.. der M GmbH freizustellen.
b) Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der in lit. a) genannten Abtretung der Rechte der Klagepartei in Verzug befindet.
c) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere EUR 27.946,67 nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 07.10.2009 zu zahlen.
d) Es wird festgestellt, dass die Beklagte über den in lit. c) bezifferten Schaden hinaus dem Kläger den weiteren, sich aus Abschluss des Altersvorsorgemodells Europlan am 10.08.2001 entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen hat.
e) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 2.759,13 nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 07.10.2009 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Beklagte zu tragen.
Die Kosten der Nebenintervention hat der Streithelfer selbst zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.
Gründe
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten beim Erwerb einer Kapitalanlage.
Der Kläger wurde im August 2001 geworben, sich zum Zwecke der Altersversorgung an dem[…]