OLG Hamm
Az.: 20 U 226/04
Urteil vom 11.03.2005
Vorinstanz: Landgericht Münster, Az.: 15 O 285/04
Das OLG Hamm hat auf die mündliche Verhandlung vom XX für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 7. Oktober 2004 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.150,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. April 2004 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages beibringt.
Gründe:
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer bei dieser genommenen Kaskoversicherung nach behaupteter Entwendung ihres Pkw der Marke B 6 in L (Tschechien) auf Erstattung des angeblichen Wiederbeschaffungswertes für den Wagen in Höhe von (24.300 € abzgl. 150 € Selbstbeteiligung =) 24.150 € in Anspruch.
Die Klägerin unterzeichnete am 3.1.2004 beim Autohaus F GmbH in Altenburg eine „Verbindliche Bestellung“ bzgl. eines gebrauchten, im Mai 2000 erstzugelassenen B 6 TDI; es wurde ein Kaufpreis von 24.300 € vereinbart. Sie schloss für den Wagen mit der Beklagten eine Haftpflicht- sowie eine Voll- und Teilkaskoversicherung.
Am 16.1.2004 holten die Klägerin und ihr Ehemann das Fahrzeug beim Händler ab.
Sie beabsichtigten, im unmittelbaren Anschluss daran mit dem Fahrzeug einen 2-tägigen Ausflug nach Tschechien zu machen; im dort gelegenen Hotel C1 hatten sie vorab gebucht. Bevor sie vom Händler aus losfuhren, legte der Ehemann der Klägerin den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein sowie die ihm übergebenen 3 Ersatzschlüssel in den Kofferraum des B, und zwar auf das Reserverad unter die Bodenmatte; auf der Matte deponierte er Taschen und Jacken; dann fuhr das Ehepaar los.
Die Klägerin hat – nachdem eine an die Beklagte gerichtete Zahlungsaufforderung mit Fristse[…]