Landgericht Dortmund
Az: 2 O 272/10
Urteil vom 20.04.2011
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 10.080,60 € dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
T a t b e s t a n d
Der Kläger nahm im November 2009 bei der Beklagten eine Fahrzeugvollversicherung für den Pkw BMW 318 i ……mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 300,00 €. Wegen der Einzelheiten des Versicherungsscheines und der dem Vertrag zugrundeliegenden AKB 2008 wird auf die Anlage K 10 zum Schriftsatz des Klägers vom 21.02.2011 Bezug genommen.
Der Kläger meldete der Beklagten einen Unfallschaden vom 21.12.2009 .
Nach dem von der Beklagten daraufhin in Auftrag gegebenen Gutachten der H vom 04.01.2010 (Anlage K 2 zur Klageschrift) lag ein „Reparaturschaden“ vor. Im Einzelnen wurden folgende Kosten und Werte ermittelt:
Reparaturkosten brutto 11.184,63 €
Reparaturkosten netto 9.398,85 €
Wiederbeschaffungswert brutto 15.800,00 €
(entspricht einem Wiederbeschaffungs-
wert netto in Höhe von 13.277,31 €)
Restwertangebot brutto 7.464,00 €.
Die Beklagte zahlte an den Kläger 5.513,31€ (13.277,31 € abzgl. 7.464,00 € und abzgl. 300,00 €). Der Kläger ließ den Pkw in der Folgezeit nicht reparieren. Er befindet sich in unrepariertem und teilzerlegtem Zustand auf dem Gelände des Autohauses S. Die Beklagte forderte von dem Kläger Nachweise und nähere Angaben zu der von diesem behaupteten ordnungsgemäßen Reparatur eines unstreitigen Vorschadens. Die Parteien streiten u. a. darüber, ob der Kläger die ordnungsgemäße Reparatur des Vorschadens nachgewiesen hat.
Der Kläger behauptet, er sei am 21.12.2009 mit dem Pkw in Belgien verunfallt. Er sei bei Schnee und Glatteis von der Fahrbahn abgekommen und frontal mit einem am Straßenrand befindlichen Baum kollidiert.
Der Kläger meint, er habe Anspruch auf eine „Reparaturkostendeckungszusage“, weil er wegen fehlender finanzieller Mittel mit den Kosten der Reparatur nicht in Vorlage trete[…]