Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Az.: 10 BV 08.1422
Urteil vom 26.01.2009
Vorinstanz: VG München, Az.: M 7 K 07.4242, Entscheidung vom 12.03.2008
Leitsätze:
Art. 25 Nr. 1 PAG liefert keine Rechtsgrundlage dafür, an Unfallschwerpunkten bei erheblichen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung generell Fahrzeuge für einen oder mehrere Tage sicherzustellen.
In der Verwaltungsstreitsache wegen Sicherstellung eines Motorrads; hier: Berufung des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 12. März 2008, erlässt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, 10. Senat, aufgrund mündlicher Verhandlung vom 26. Januar 2009 folgendes Urteil:
I. Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 12. März 2008 wird festgestellt, dass die Sicherstellung und Verwahrung des klägerischen Motorrads rechtswidrig waren. Der Leistungsbescheid des Beklagten vom 27. August 2007 wird aufgehoben.
II. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt der Beklagte.
III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Die Parteien streiten um die Sicherstellung eines Motorrads und die dafür angefallenen Kosten.
1.
Das Polizeipräsidium Oberbayern beobachtet seit Jahren, dass die Bundesstraße 11 (B 11) im Bereich des sog. Kesselbergs zwischen dem Kochel- und dem Walchensee einen Unfallschwerpunkt darstellt. In den Jahren 2003 bis 2007 kam es durchschnittlich zu mehr als 30 Verkehrsunfällen pro Jahr mit 17 bis 20 Verletzten. An den meisten Unfällen waren Motorradfahrer beteiligt, weil die kurvenreiche Strecke am Kesselberg ein sehr beliebtes Ausflugsziel für Motorradfahrer darstellt. In dem kritischen Streckenbereich zwischen Kilometer 67 und 73 der B 11 starben in den Jahren 2005 bis 2007 drei Verkehrsteilnehmer.
2.
Verschiedene Versuche, den Unfallschwerpunkt durch offene Polizeipräsenz, Geschwindigkeitskontrollen, Öffentlichkeitsarbeit etc. zu entschärfen, führten nach Angaben der Polizei[…]