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Lichtzeichenanlage – Nichtbeachtung und Fahrverbot

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Oberlandesgericht Hamm
Az: 2 Ss OWi 550/09
Beschluss vom 01.09.2009

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Hagen zurückverwiesen.
Gründe:
I.
Mit Urteil des Amtsgerichts Hagen vom 02. Dezember 2008 ist der Betroffene wegen Nichtbeachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage, vorsätzlich begangen, zu einer Geldbuße von 125,00 EUR und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden.

Das Amtsgericht hat hierbei folgende Feststellungen getroffen:
„Am 01.03.2007 befuhr der Betroffene gegen 1.10 Uhr mit dem Lkw mit dem amtlichen Kennzeichen ###### in I2 die E2. An der Kreuzung E-Straße achtete der Betroffene nicht auf das Rotlicht der dortigen Lichtzeichenanlage. Obwohl die Lichtzeichenanlage bereits 6 Sekunden Rotlicht zeigte, fuhr der Angeklagte mit seinem Lkw in den Kreuzungsbereich hinein. Zum gleichen Zeitpunkt befuhr die Zeugin y mit ihrem Pkw die J-Straße in Richtung T-Straße und der Zeuge F mit seinem Autobus die J-Straße in Fahrtrichtung S-Straße. Die Lichtzeichenanlage für diese beiden Zeugen zeigte Grünlicht, als sie in den Kreuzungsbereich der oben genannten Kreuzung hineinfuhren.

Da der Betroffene das für seine Fahrtrichtung zeigende Rotlicht ignorierte, kam es im Kreuzungsbereich mit dem Pkw des Zeugen y einer Kollision, wobei beide Fahrzeuge beschädigt wurden.

Im ersten Hauptverhandlungstermin am 19.10.2007 hat der Betroffene sich zum Beweis der Tatsache, dass er bei Grünlicht in die Kreuzung gefahren sei, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens berufen.

Das Gutachten des Sachverständigen hat ergeben, dass der Betroffene die für seine Fahrtrichtung gültige Lichtzeichenanlage mindestens 6 Sekunden nach Beginn der Rotlichtphase überfahren hatte.

Diese Feststellungen beruhen auf der Einlassung des Betroffenen, soweit dieser gefolgt werden konnte, den uneidlichen Aussagen der Zeugen y und F sowie dem verlesenen Sachverständigengutachten des Sachverständigen A in der Beiakte 10 C 234/07 des Amtsgerichts Hagen.

Der Betroffene hat sich dahingehend eingelassen, dass er der Ansicht sei, er sei bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich mit seinem Lkw hineingefahren.

Diese Einlassung des Betroffenen ist aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme zur sicheren Überzeugung des Gerichts widerl[…]


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