Oberlandesgericht Celle
Az.: 322 SsBs 22607
Beschluss vom 04.03.2008
Vorinstanz: Staatsanwaltschaft, Az.: 1201 Js 526407
Leitsatz:
Die Verpflichtung eines Beförderungsunternehmers aus § 20 FPersV, seinen Fahrern eine Bescheinigung über arbeitsfreie und im Sinne der vorgeschriebenen Lenkzeiten berücksichtigungsfreie Tage auszustellen, bezieht sich nicht nur auf seine angestellten Fahrer, sondern auch auf solche Fahrer, die als formal selbständig Gewerbebetreibende dennoch in enger persönlicher Abhängigkeit zu dem Unternehmen stehen.
In der Bußgeldsache wegen Ordnungswidrigkeit nach der Fahrpersonalverordnung hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Celle nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft am 04.03.2008 einstimmig beschlossen:
Das Urteil des Amtsgerichts L. vom 10.07.2007 wird mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts L. zurückverwiesen.
Gründe:
I.
Mit dem angefochtenen Urteil hat das Amtsgericht wegen zweier tateinheitlich begangener Verstöße gegen § 20 FPersV gegen den Betroffenen eine Geldbuße von 225, EUR verhängt, weil dieser fahrlässig als Unternehmer bei ihm beschäftigten Fahrern keine Bescheinigung nach § 20 FPersV ausgestellt hat.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts ist der Betroffene Geschäftführer eines in der Rechtsform einer GmbH betriebenen Unternehmens, das den Auf und Abbau von Absperrgittern bei öffentlichen Veranstaltungen zum Gegenstand hat. Das Unternehmen beschäftigt für die Durchführung entsprechender Aufträge keine eigenen Arbeitskräfte, sondern setzt Subunternehmer oder Leiharbeitnehmer ein.
Am 17.10.2006 waren die Zeugen W. und Wi. als Fahrer mit einem von dem Unternehmen des Betroffenen zur Verfügung gestellten Lkw zur Abwicklung eines Auftrages eingesetzt. Im Rahmen einer an diesem Tage durchgeführten Polizeikontrolle führten die beiden Zeugen keine durch den Unternehmer auszustellende Bescheinigung gemäß § 20 Abs. 1 FPersV über berücksichtigungsfreie Tage bezogen auf den 16.10.2006 mit sich.
Nach den weiteren Feststellungen des Amtsgerichts handelt es si[…]