Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

EU-Fahrerlaubnis – Entziehung bei inländischer Wohnsitzangabe

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Az.: BVerwG 3 C 26.07
Urteil vom 11.12.2008
Vorinstanz: VG Darmstadt, Az.: VG 2 E 1196/06(2), Urteil vom 27.06.2007

Leitsatz:
Dem Inhaber eines Führerscheins, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat nach einer Fahrerlaubnisentziehung in Deutschland ausgestellt wurde, kann bei weiterhin fehlender Fahreignung das Recht aberkannt werden, von seiner neuen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein feststeht, dass sein Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte.

In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 11. Dezember 2008 für Recht erkannt:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 27. Juni 2007 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Gründe:
I.
Der Kläger wendet sich gegen eine Verfügung des Beklagten, mit der ihm das Recht aberkannt wurde, von der ihm in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen.
Dem Kläger, der im Juli 2001 mit einem Blutalkoholgehalt von 2,29 Promille ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt hatte, wurde mit rechtskräftigem Strafbefehl vom 12. November 2001 die Fahrerlaubnis wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen; zugleich wurde eine Sperrfrist von sieben Monaten für die Wiedererteilung festgesetzt.
Sein Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis vom April 2002 blieb erfolglos, nachdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu dem Ergebnis gelangt war, dass beim Kläger auch künftig das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss zu erwarten sei.
Mit rechtskräftigem Strafbefehl vom 15. Dezember 2003 wurde der Kläger wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tatmehrheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Geldstrafe verurteilt und eine sechsmonatige Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis festgesetzt.
Am 25. Mai 2005 erwarb der Kläger in der Tsc[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv