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Rechtsanwälte Kotz GbR

Die einzelnen Fahrerlaubnisklassen

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Die Europäische Gemeinschaft hat die Fahrerlaubnisklassen vereinheitlicht und auf das internationale Buchstaben-System umgestellt. Diese Regelung gilt seit 1.1.1999 in Deutschland. Alle „alten“ Führerscheine bleiben in vollem Umfang und ohne Befristung gültig. Ein freiwilliger Umtausch kann bei der örtlichen Führerscheinstelle gebührenpflichtig beantragt werden. Er wird dann für die Klassen ausgestellt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Mit Aushändigung eines neuen Führerscheins verliert der alte seine Gültigkeit.
Das neue Fahrerlaubnisrecht für Kraftfahrzeuge sowie Anhänger und zur Personenbeförderung kennt folgende einzelne Klassen:

Fahrerlaubnisklasse A1

Fahrerlaubnisklasse A

Fahrerlaubnisklasse M

Fahrerlaubnisklasse B

Fahrerlaubnisklasse C1

Fahrerlaubnisklasse C

Fahrerlaubnisklasse D1 5

Fahrerlaubnisklasse D

Fahrerlaubnisklasse BE

Fahrerlaubnisklasse C1E

Fahrerlaubnisklasse CE

Fahrerlaubnisklasse D1E

Fahrerlaubnisklasse DE

Fahrerlaubnisklasse L

Fahrerlaubnisklasse T

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z.B. Taxen und Mietwagen)

 

Fahrerlaubnisklasse A1
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nenn[…]


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