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EU-Fahrerlaubnis: Erlangung nach Entziehung wegen Drogenkonsums

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VERWALTUNGSGERICHT KOBLENZ
Az.: 5 L 496/07.KO
Beschluss vom 30.04.2007

In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Fahrerlaubnis hier: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz aufgrund der Beratung vom 30. April 2007 beschlossen:
Die Entscheidung ist rechtskräftig!
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,– € festgesetzt.

Gründe:
I.
Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Verfügung des Antragsgegners vom 22. Januar 2007, mit der ihm das Recht aberkannt wurde, von seiner am 23. August 2006 in Ungarn erworbenen EU-Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen.
Im Jahr 2004 war dem Antragsteller die in Deutschland erworbene Fahrerlaubnis entzogen worden, nachdem er unter Alkohol-, Amphetamin- und Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hatte. Kurz darauf erlangte er eine Fahrerlaubnis in Tschechien. Deren Gebrauch im Inland wurde ihm durch den Antragsgegner im November 2005 untersagt, weil er den Konsum von Cannabis nicht vom Führen eines Kraftfahrzeuges zu trennen vermochte. Dagegen ging er erfolglos im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes sowie mit Widerspruch und Klage vor. Letztere nahm er zurück, weshalb das Verfahren durch das erkennende Gericht am 24. Juli 2006 eingestellt wurde. Unterdessen – am 10. Juni 2006 – war er trotz fehlender Fahrberechtigung an einem Verkehrsunfall im Inland beteiligt.
Am 23. August 2006 erwarb er – nach Angaben seines Vaters: während eines Urlaubs – in Ungarn die nunmehr in Rede stehende EU-Fahrerlaubnis der Klassen B, T und M/K. Auf Anfrage des Antragsgegners teilte die ungarische Ausstellungsbehörde unter dem Datum vom 6. Oktober 2006 mit, der Antragsteller habe dabei keine Erklärung darüber abgegeben, dass ihm wegen seines Drogenkonsums die deutsche Fahrerlaubnis entzogen und eine tschechische aberkannt worden war.
Bereits im Besitz der umstrittenen ungarischen Fahrerlaubnis wurde er am 31. Oktober 2006 vom Amtsgericht Simmern hinsichtlich des Verkehrsunfalls vom 10. Juni 2006 wegen vorsätzlic[…]


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