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Rechtsanwälte Kotz GbR

Allgemeines zum Thema Verkehrsrecht – Einführung zum Problemkreis

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Wofür gibt es Punkte?
Nicht jeder Verstoß führt direkt zu einer Eintragung in die Flensburger Verkehrssünderdatei.
Es bleiben zum Beispiel Verwarnungen bis DM 75,– (zzgl. Verfahrenskosten) unberücksichtigt. Dasselbe gilt für Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten, sowie für Verkehrsdelikte, die im Ausland begangen wurden und dort auch verfolgt wurden. Auch eingestellte Strafverfahren ( weil die Schuld des Betroffenen gering ist und er eine bestimmte Leistung etwa Zahlung einer Geldbuße erbracht hat gem. § 153a StPO) werden nicht eingetragen.
Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei gibt es für rechtskräftige Bußgeldbescheide und gerichtliche Entscheidungen, in denen aufgrund einer begangenen Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von mindestens DM 80,– ausgesprochen wurde.
Auch Straftaten, die im Rahmen des Straßenverkehrs begangen wurden, werden in Flensburg registriert.
Je nach Gefährlichkeit und Folgen des Verstoßes wird dieser mit 1 bis zu 7 Punkten sanktioniert (vgl. Bußgeldkatalog).
Werden durch die Tat mehrere Verstöße begangen (bspw. überhöhte Geschwindigkeit und Mißachtung eines Überholverbots), so wird nur das schwerste Delikt geahndet und bepunktet. Diese Verstöße wurden in „Tateinheit“ begangen.
Wurden dagegen die Verstöße durch mehrere Einzeltaten begangen (bspw. zwei Geschwindigkeitsübertretungen an einem Tag), die nicht in einem inneren Zusammenhang stehen, so werden beide Delikte geahndet und bepunktet. Diese Verstöße wurden in „Tatmehrheit“ begangen.

Eintragung und Löschung:
Wann erfolgt die Eintragung?
Die Eintragung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erfolgt mit der Rechtkraft (= es sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich) des Bußgeldbescheides oder der gerichtlichen Entscheidung des Amtsgerichts. Das Datum der Tat ist hier also unerheblich!
Rechtskräftig wird ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid, wenn Sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Hierdurch kann die Eintragung in die Flensburger Verkehrssünderdatei hinausgezögert werden. Dies kann aus taktischen Gründen manchmal sinnvoll sein (vgl. Löschung der Punkte).

Löschung der Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei:
Ordnungswidrigkeiten werden nach 2 Jahren, Verkehrsstraftaten nach 5 Jahren (sofern es sich hierbei nicht um alkohol- oder drogenbedingte Straftaten mit Führerscheinentzug handelte), alle übrig[…]


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