Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

vom 11.12.1997 (BGBl I Nr. 83 v. 18.12.97, S. 2910), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung vom 14.04.99 (BGBl. I Nr. 19 v. 21.04.99)
Auf Grund des § 41 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) verordnet die Bundesregierung:

Inhaltsübersicht

Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Nichtdiskriminierung
§ 3 Entbündelung
§ 4 Angebote für Diensteanbieter
§ 5 Verbindungspreisberechnung
§ 6 Leistungseinstellungen
§ 7 Haftung
§ 8 Verjährung

Zweiter Teil
Sprachkommunikationsdienstleistungen und Netzzugang
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 9 Verfügbarkeit als Universaldienstleistung
§ 10 Grundstückseigentümererklärung
§ 11 Sicherheitsleistung
§ 12 Entstörungsdienst
§ 13 Allgemeiner Netzzugang

Zweiter Abschnitt
Rechnungserteilung und Einwendungen
§ 14 Einzelverbindungsnachweis
§ 15 Rechnungserstellung
§ 16 Nachweis der Entgeltforderungen
§ 17 Entgeltermittlung bei unklarer Forderungshöhe
§ 18 Kundenvorgabe der Entgelthöhe
§ 19 Sperre; Zahlungsverzug

Dritter Abschnitt
Besondere Nebenleistungen
§ 20 Zuteilung von Teilnehmerrufnummern
§ 21 Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse
§ 22 Überlassung von Teilnehmerverzeichnissen

Dritter Teil
Überlassung von Übertragungswegen
§ 23 Verfügbarkeit als Universaldienstleistung und Grundstückseigentümererklärung
§ 24 Schnittstellen
§ 25 Nutzungsneutralität
§ 26 Aufhebung von Angeboten

Vierter Teil
Kundeninformationen
§ 27 Veröffentlichung von Kundeninformationen
§ 28 Allgemeine Geschäftsbedingungen; Vertragsänderungen
§ 29 Veröffentlichungsfristen
§ 30 Vereinbarung von Leistungen ohne Entgeltgenehmigung
§ 31 Abschaltung von Endeinrichtungen
§ 32 Qualitätskennwerte
§ 33 Qualitätsberichterstattung

Fünfter Teil
Verfahren der Regulierungsbehörde
§ 34 Verfahren bei Zugangsbeschränkung
§ 35 Schlichtung
§ 36 Sicherstellung des Universaldienstes

Sechster Teil
Schlußvorschrift
§ 37 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Anlagen
Anlage 1 (zu § 10 Abs. 1)
Anlage 2 (zu § 10 Abs. 2)
Anhang zu § 27 Abs. 2
Anhang zu § 32 Abs. 3


Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/tkv.htm

Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv