LANDGERICHT MARBURG
Az.: 4 O 53/00
Verkündet: 07.09.2000
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Die 4. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Marburg/Lahn hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 7.September 2000 für Recht erkannt:
Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr mit einer sekundengenauen Abrechnung aller Telefonverbindungen über die Netzkennzahl 01030 zu werben, ohne zugleich darauf hinzuweisen, daß bei Abrechnungserstellung die Nettoeinzelpreise für jedes Telefonat auf volle Pfennigbeträge aufgerundet werden, solange sie diese Abrechnungspraxis anwendet und soweit in ihrer Werbung zugleich auch ihre nicht auf den vollen Pfennigbetrag aufgerundeten Preise genannt werden.
Der Verfügungsbeklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu dieser Höhe, diese zu vollstrecken an ihrem jeweiligen Vorstandsvorsitzenden, angedroht.
Der weitergehende Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist, auch soweit der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden ist, vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 DM abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
T a t b e s t a n d :
Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet der Festnetztelefonie. Beide werben damit, Telefongespräche sekundengenau abzurechnen, während andere Verbindungsnetzbetreiber Telefonate nach (angefangenen) Minuten abrechnen. Die Verfügungsbeklagte stellt Telefonverbindungen unter der Netzkennzahl 01030 her.
Am 23.08.2000 ließ die Verfügungsbeklagte u.a. in XXX ein Werbeschreiben mit einem sog. Flyer (Faltblatt) vertreiben, in dem. es unter anderem heißt „Die Sekunden- Vorwahl, supergünstig, sekundengenau, einfach clever“, „so günstig und sekundengenau -da stehen sie Kopf“. In einem anderen Teil des Flyers wird ausgeführt, „sehen Sie eine Grund, für ein 61 Sekundentelefonat[…]