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Telefonbucheintrag: Kein Schadensersatz bei Nichteintragung

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Oberlandesgericht Celle
Az.: 8 U 99/06
Urteil vom 07.09.2006
Vorinstanz: Landgericht Lüneburg, Az.: 5 O 451/05

Leitsatz:
1. Einem Gewerbetreibenden steht mangels betriebsbezogenen Eingriffs gem. § 823 I BGB kein Schadensersatzanspruch wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu, wenn infolge eines Versehens der Deutschen Telekom AG für ein Jahr die Eintragung in ein örtliches Telefonbuch unterbleibt.
2. Ein Schadensersatzanspruch kommt ferner nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 21 Abs. 1, 3 TKV in Betracht, wenn zwar durch ein fahrlässiges Versehen der Telekom der AG die Eintragung des Gewerbetreibenden in das örtliche Telefonbuch unterbleibt, dieser aber für den fraglichen Zeitraum in das überörtliche Telefonbuch eingetragen ist.

In dem Rechtsstreit hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 1. September 2006 für Recht erkannt:
Die Berufung der Kläger gegen das am 29. März 2006 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe:
I.
Die Kläger nehmen die Beklagte auf Schadensersatz wegen der unterbliebenen Eintragung in ein Telefonbuch in Anspruch. Der Kläger zu 1, der zusammen mit dem Kläger zu 2 in S. ein Servicebüro der …Versicherung betreibt, beantragte mit Aufnahme des Geschäftsbetriebes im Jahre 2003 bei der Beklagten einen Telefonbucheintrag für 2004/2005. Die Beklagte bestätigte dem Kläger zu 1 mit Schreiben vom 10. Oktober 2003 die Aufnahme der erforderlichen Informationen in eine Datenbank, die Grundlage für die Veröffentlichung in Telefonbüchern, in elektronischen Verzeichnissen und bei der Telefonauskunft ist. Die Eintragung erfolgte für das örtliche Telefonbuch in S. mit der Bezeichnung
„… Versichern Bausparen K. G.S. u. J. S.“
unter […]


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