Landgericht München I
Az.: 27 O 15933/03
Verkündet am 18.03.2004
Im Namen des Volkes erläßt das Landgericht München I, 27. Zivilkammer, aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22.12.03 am 18.03.04 folgendes
ENPURTEIL:
I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
EUR 5.844,80 nebst 5 % Zinsen über Basiszinssatz aus EUR 958,51 seit 16.12.02 und aus EUR 4.886,29 seit 15.01.03 zu bezahlen.
II. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand:
Die Klägerin begehrt Bezahlung von Telefondienstleistungen.
Die Parteien haben einen Telefondienstvertrag über einen ISDN-Anschluss abgeschlossen. Der Vertrag kam auf schriftlichen Antrag des Beklagten vom 08.03.2001 sowie hierauf bezogene Auftragsbestätigung vom 27.04.01 zustande. Bis 31.12.2002, galten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin mit Stand Dezember 1998 sowie der Preisliste ISDN mit Stand 22.07.1999 (Anlage K 3 und K 4).
Entsprechend der Preisliste für ISDN-Telefonanschlüsse zu dem genannten Vertrag waren für die Anwahl von Service-Rufnummern der. Rufnummerngasse 0190-8 ein Preis von DM 3,60 pro Minute enthalten. In der Zeit vom 03.10.2002 bis 08.11.2 002 wurde die Service-Rufnummer 0190-^flBBI vom Anschluss des Beklagten vielfach und über längere Dauer angewählt. Im Oktober 2002 fielen 520,73333 Minuten an zum Bruttoentgelt von 95 8,84 EUR. Im November wurde die Rufnummer 2 654,60 Minuten angerufen. Die Gebühr- hierfür wurde mit Rechnung vom. 18.12.02 in Rechnung gestellt (Anlagen K 5 und K 6).
Der Beklagte hat die Verbindung über das Programmfenster eines Dialers hergestellt. Bei diesem Programmfenster war vermerkt
„gratis-zugang Hot Sex, DW 24, Einwahl zum Erotikservice mit Freischaltung für alle kostenpflichtigen Erotik-Bereiche“.
Unter dem Text befanden sich zwei Anklickflachen mit den Worten Verbindungen und AGB’s.
In den AGB’s waren folgende Regelungen enthalten:
„Nachfolgend die Bedingungen für das. Herunterladen und die Benutzung unserer, auf dieser Seite vor[…]