Jetzt doch kein Sonderkündigungsrecht nach § 28 Abs.3 TKV??
Verfasser: RA Dr. Christian Gerd Kotz
Vorwort:
Die nachfolgende Darstellung ist aufgrund der Überarbeitung der TKV nicht mehr in allen Punkten aktuell. Bei einer Preiserhöhung besteht jedoch immer noch ein fristloses Kündigungsrecht des Mobilfunkvertrages.
Dr. C. Kotz – Juli 2006
I. Die neuesten Entwicklungen:
T-D1 nimmt die geplanten Gebührenerhöhungen (Erhöhung der Nebenzeit-Minutenpreise in die E-Netze von 0,39 auf 0,49 DM) im Telly-Tarif zurück. Das damit verbundene Sonderkündigungsrecht entfällt nach Aussage von D1. Formal und inhaltlich „korrekte“ Vertragskündigungen will T-D1 jedoch auf Kulanzbasis (offizieller Ton der Hotline: „Aus Kulanzgründen beenden wir vorzeitig ihren Vertrag, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht!“) anerkennen, sofern sie bis zum 29.01.2001 vorlagen. Man will jedoch einzelne Kunden ansprechen.
Auch im E-Netz werden geplante Kündigungen auf einmal zurückgenommen! Eine Firma aus Münster ist von der Kündigungswelle so überrascht worden, dass das Management die Preiserhöhung zurückgenommen hat. Original-Ton aus der Kunden-Hotline: „Über Kündigungen ist bisher noch nicht entschieden worden. Wenn die Preiserhöhung zurückgenommen wird, werden sie nicht mehr akzeptiert“.
Diese Firma veröffentlichte jedoch die vorgesehene Preiserhöhung im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und informierte auch die Kunden mit der Januar-Rechnung über ihr Kündigungsrecht nach § 28 Abs.3 TKV.
Doch nun kam die Wende, Kunden die gekündigt hatten, bekamen Anfang Februar einen Brief, das alles ein großer Irrtum gewesen ist! Die Preise werden nun doch nicht erhöht. „Aufgrund eines systembedingten Druckfehlers wurden Sie mit Ihrer Januar-Rechnung auf diese Ausnahme nicht aufmerksam gemacht. Sie werden verstehen, dass Ihnen aufgrund mangelnder Preiserhöhung kein Sonderkündigungsrecht zusteht“.
II. Hat der Kunde einfach Pech gehabt und ist letztendlich der „Dumme“?
Was machen die Kunden, die schon einen neuen Vertrag abgeschlossen haben? Haben diese etwa Pech gehabt und dür[…]