Verfasser: Christian Kotz, Ref. iur., Doktorand der Rechtswissenschaften
I. Die Vorgeschichte:
In der Dezember-Rechnung mit Datum vom 17.01.2001 teilte die Firma „T“ (nachfolgend nur noch „T“ genannt) ihren Kunden unter der Rubrik „T-News“ folgendes mit:
„E-Plus erhöht zum 01.03.2001 die Preise für gesendete SMS in fremde Netze um 0,10 DM. Als E-Plus-Kunde können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats kündigen (Amtsblatt RegTP 1/01). Nicht davon betroffen sind die „T“-Aktionstarife…. Bei diesen Tarifen werden SMS in andere Netze bereits mit 0,39 DM pro SMS berechnet“.
Nach fristgerechter Kündigung aufgrund des Sonderkündigungsrecht nach § 28 TKV (vgl. hierzu den Link), bekamen Sie von „T“ folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr/Frau XY,
Ihr Schreiben vom XX.XX.2001 ist bei uns eingegangen.
Die Laufzeit Ihres „T“-Servicevertrages beträgt 24 Monate und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf eine schriftliche Kündigung zugeht.
Eine vorzeitige Beendigung des Mobilfunkvertrages ist nicht möglich, da die „T-AG“ die Preiserhöhung nicht an die Bestandskunden weitergibt. Offenbar ist es auf Grund der diesbezüglichen Information, die die „T“ all ihren Kunden – also auch Ihnen – („T“ ist als Service-Provider für die Netze D1, D2 und E-Plus tätig) Anfang des Jahres mit der Telefonrechung zur Verfügung gestellt hat, zu Irritationen gekommen.
Das News-Feld auf der Januarrechnung war eine Information über die Aktivitäten des Netzbetreibers E-Plus und betraf nicht die Tarife und Kunden der „T“ AG. Ziel der Mitteilung war es, unsere Kunden über die bevorstehende Preisveränderung des Netzbetreibers E-Plus zu informieren. Aus der Information, in der „T“ nicht explizit erwähnt wird, läßt sich nicht ableiten, dass „T“-Bestandskunden wegen der E-Plus Preiserhöhung für gesendete SMS ein Sonderkündigungsrecht haben – zumal „T“ die Preiserhöhung an Bestandskunden nicht weitergibt. „T“-Bestandskunden (D1, D2 und E-Plus) profitieren also auch weiterhin von den stabilen „T“-SMS-Preisen. Ihr Vertrag läuft unverändert weiter.
Wenn Sie noch Fragen ha[…]