Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Hausdurchsuchung – Blutentnahme wegen Cannabiskonsum

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Az.: 2 BvR 273/06
Beschluss vom 12.02.2007

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen
a) den Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 3. Januar 2006 – 6 Qs 338/2005 -,

b) den Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 7. Dezember 2005 – 1 Gs 3708/05 -,

c) die am 28. Oktober 2005 durch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Würzburg angeordnete Blutentnahme
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93c in Verbindung mit § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 12. Februar 2007 einstimmig beschlossen:

Der Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 3. Januar 2006 – 6 Qs 338/2005 – verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben, und die Sache wird an das Landgericht Würzburg zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, weil sie unzulässig ist.
Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu drei Vierteln zu erstatten.

Gründe:

Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts bei der Überprüfung der Anordnung einer Blutentnahme aufgrund von Gefahr im Verzug.
I.
1.
Das Amtsgericht hatte die Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers wegen des Verdachts der Hehlerei angeordnet. Den mit der Durchsuchung beauftragten Polizeibeamten verwehrte der Beschwerdeführer zunächst den Zutritt zu seiner Wohnung. Bei der anschließenden Wohnungsnachschau wurden Tabakreste in der Toilettenschüssel und eine Plastikdose mit vermeintlichen Cannabis-Anhaftungen aufgefunden, die jedoch nicht sichergestellt wurde. Nachdem der Beschwerdeführer die freiwillige Abgabe einer Urinprobe zur Überprüfung etwaigen Cannabis-Konsums verweigert hatte, wurde durch die Staatsanwaltschaft um 9:00 Uhr eine Blutentnahme angeordnet und von eine[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv