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Rechtsanwälte Kotz GbR

Medizinische Gutachten

Im Rahmen der Leistungsprüfung beauftragt die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel einen eigenen medizinischen Gutachter um die verbliebene Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers zu überprüfen und zu beurteilen. Auf Basis dieses Gutachtens fällt die Versicherung dann die Entscheidung über die Anerkennung der Berufsunfähigkeit.

Probleme mit Gutachtern und Sachverständigen
Die Versicherungsunternehmen können zum Zweck der Beurteilung auf eine ganze Reihe von Gutachtern zurückgreifen, die sich zum Teil auf bestimmte medizinische Fachgebiete spezialisiert haben. Die Entscheidung, welcher Experte mit der Begutachtung des Versicherten beauftragt wird, liegt ganz allein bei der Versicherung, sie kann frei wählen und wird naturgemäß auf jene Sachverständige zurückgreifen, die bereits in der Vergangenheit „günstige“ Gutachten erstellt haben. Häufig hängt es auch von den persönlichen Erfahrungen und Präferenzen des zuständigen Sachbearbeiters ab, welcher Experte den Auftrag erhält.
Eines sollte jedem Versicherten klar sein: Die Versicherung zahlt den Gutachter, es wäre deshalb weltfremd ein hundertprozentig objektives Urteil zu erwarten. Sicher gibt es etliche Gutachter, die saubere und unabhängige Arbeit leisten, je häufiger sie zu Gunsten der Versicherten entscheiden, umso weniger Aufträge werden sie bekommen. Da kann sich jeder ausrechnen, für welche Seite sich viele Gutachter im Zweifelsfall entscheiden.

Das Begutachtungswesen ist zu einer Industrie geworden
Über eine Millionen Sachverständigengutachten werden Schätzungen zufolge Jahr für Jahr von Sozialleistungsträgern und privaten Versicherungen eingeholt. Für viele Ärzte ist das Erstellen von Gutachten zu einem lukrativen Nebenerwerb geworden. Manche Ärzte haben sich mit Kollegen zusammengeschlossen und Gutachteninstitute gegründet, um von der steigenden Nachfrage zu profitieren. Im „Begutachtungsmarkt“ lässt sich gutes Geld verdienen, vor diesem Hintergrund muss man die vermeintliche Unabhängigkeit und Objektivität der Sachverständigen[…]


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