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Rechtsanwälte Kotz GbR

Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Worauf ist bei Vertragsschluss zu achten?
Der Staat zieht sich immer mehr aus der sozialen Absicherung seiner Bürger zurück. Zu früheren Zeiten konnten berufsunfähige Erwerbstätige auf die Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung vertrauen, heutzutage bietet diese keine ausreichende Absicherung mehr. Nur die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann die entstandene Versorgungslücke schließen. Entsprechende Policen werden von zahlreichen Versicherungsgesellschaften angeboten. Das Angebot ist groß und die teils gravierenden Leistungsunterschiede verbergen sich meistens im Kleingedruckten. Deshalb muss vor dem Vertragsschluss immer eine sorgfältige Prüfung aller Angebote stehen. Wer darauf verzichtet, verschenkt nicht nur bares Geld, sondern steht im Ernstfall trotz abgeschlossener Versicherung ganz ohne finanzielle Absicherung dar.

Die Grundleistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Kernleistung der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht aus der regelmäßigen monatlichen Berufsunfähigkeitsrente. Sie kommt zu Auszahlung, wenn der Versicherte gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Kapitel 6 Paragraph 172 Absatz 2, berufsunfähig wird: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Die Höhe der BU-Rente und die Leistungsdauer richten sich nach den entsprechenden Vereinbarungen im Versicherungsvertrag.
Worauf ist beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss in erster Linie eine ausreichende Absicherung für den Ernstfall bieten, die Kostenfrage sollte hinter dieser Mindestanforderung zurückstehen. Eine ausreichende Absicherung ist nur dann gegeben, wenn der Versicherte mit der monatlichen BU-Rente notfalls seinen Lebensunterhalt vollständig decken könnte. Die Leistungsdauer muss unbedingt bis zum gesetzlichen Renteneintritt reichen, bei einem vorzeitigen Ende[…]


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