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Rechtsanwälte Kotz GbR

Grundstückshandel (gewerblicher) bei An- und Verkauf von 2 Grundstücken

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BUNDESFINANZHOF
Az.: X R 5/00
Urteil vom 18.09.2002
Vorinstanz: Niedersächsisches FG – Az.: V 602/96 – Urteil vom 27.05.1999

Leitsätze:
1. Gewerblicher Grundstückshandel kann schon bei An- und Verkauf von nur zwei Grundstücken vorliegen, wenn sie der Erwerber mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben hat (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).
2. Eine unbedingte Veräußerungsabsicht ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Erwerber die Grundstücke seiner Planung entsprechend jeweils unmittelbar nach Ankauf bebaut und sodann veräußert.

Gründe
I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger ist Zimmermeister. Er erwarb im Jahre 1990 ein unbebautes Grundstück, das er mit einem Einfamilien-Eichenfachwerkhaus bebaute und im Jahr 1991 verkaufte. In dem notariellen Kaufvertrag vom 22. Juli 1991 verpflichtete er sich, das im Rohbau befindliche Gebäude schlüsselfertig herzustellen und „nach Fertigstellung des Ausbaus“ zum 1. November 1991 zu übergeben. Für die Abnahme des Bauwerks vereinbarten die Vertragsparteien die Geltung der VOB.

Im Juli 1991 erwarb der Kläger ein weiteres unbebautes Grundstück, das er mit einem Vierfamilienhaus bebaute und –ausweislich der Vertragsurkunde „im Rohbauzustand“– im September 1992 veräußerte. „Hinsichtlich des 4-Familienhauses im Rohbauzustand“ und der noch herzustellenden Gebäudeteile übernahm der Kläger die „Gewähr für die ordnungsgemäße und handwerksgerechte Herstellung“. Der Kläger nahm weder eine Aufteilung in Wohneigentum vor noch holte er Abgeschlossenheitsbescheinigungen ein.

Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt –FA–) erfasste den Veräußerungserlös für das Vierfamilienhaus bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb, schätzte den Gewinn auf … DM und setzte die Einkommensteuer entsprechend fest.

Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhoben die Kläger dagegen Klage, der das Finanzgericht (FG) stattgab. Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 503 veröffentlicht.

Mit der Revision rügt das FA Verletzung des § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Das FA beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben […]


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