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Rechtsanwälte Kotz GbR

Werbung mit Bezeichnung „& Kollegen“ – obwohl Kanzlei lediglich aus 2 Berufsträgern besteht

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Oberlandesgericht Hamm
Az.: 4 U 153/06
Urteil vom 22.02.2007
Vorinstanz: Landgericht Dortmund, Az.: 16 O 61/06

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. Juni 2006 verkündete Urteil der III. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- EUR, für den Fall, dass dies nicht beizutreiben ist, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft, es zu unterlassen,
a) mit der Pluralform „Betriebswirt“ oder „Wirtschaftsjurist“ zu werben, solange die Kanzlei nicht aus mehr als einem Berufsträger besteht und/oder
b) mit dem Zusatz „& Kollegen“ hinter seinem Namen zu werben, solange die Kanzlei nicht aus mehr als zwei Berufsträgern besteht, wenn dies geschieht wie in dem als Anlage K 1 mit der Klageschrift überreichten Briefbogen des Beklagten mit dem Datum 24.02.2005.
Die Berufung des Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Anschluss an die Unterlassungsverbote heißt: „wenn dies geschieht wie in dem als Anlage K 1 mit der Klageschrift überreichten Briefbogen des Beklagten mit dem Datum 24.02.2005“.
Der Beklagte wird verurteilt, zu Gunsten der Klägerin an die Rechtsanwälte T und L, L-Straße in #### E über die vom Landgericht ausgeurteilten 515,62 EUR nebst Zinsen hinaus weitere 167,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. April 2006 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,- EUR abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
A.
Die Klägerin verlangt von dem Beklagten, bei dem es sich um einen Fachhochschulabsolventen des Studiengangs Wirtschaftsrecht handelt und der als „Einzelkämpfer“ schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Nachlasspflegschaft tätig ist, die Unterlassung bestimmter Werbeangaben, die dieser auf seinen Briefbögen verwendet hat.
In dem Fachhochschulstudiengang […]


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