Oberlandesgericht Frankfurt/Main
Az: 3 U 256/09
Urteil vom 21.04.2011
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hanau -4. Zivilkammer- vom 30.09.2009 (4 O 285/09) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten beider Instanzen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Entscheidungsgründe
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Unterlassung ihr verletzende Behauptung und Zahlung eines Schmerzensgeldes in Anspruch. Sie war die Lebensgefährtin des am ….2008 verstorbenen A. Die Beklagte ist dessen geschiedene Ehefrau. Gesetzliche Erbin des Verstorbenen ist seine Tochter B. Anlass des Streits ist ein Vorfall vom ….2008 aus dem sich nachfolgend eine Korrespondenz entwickelte, in welcher die von der Klägerin beanstandeten Äußerungen gemacht wurden. Auf die diesbezüglichen Schreiben des Beklagtenvertreters vom 23.01. und 04.02.2009 (Bl. 14 f. und 21 f. d. A.) wird verwiesen.
Gegenstand der Klage ist die Unterlassung der in diesen Schreiben aufgestellten Behauptung, die Klägerin habe einen versuchten Diebstahl bzw. eine versuchte Unterschlagung begangen und sei über das Vermögen des Verstorbenen hergefallen, als dieser noch nicht einmal kalt gewesen sei. Die Klägerin begehrt ferner ein Schmerzensgeld wegen Eheverletzung.
Das Landgericht, auf dessen Urteil zur Darstellung des weiteren Sach- und Streitstandes in vollem Umfang Bezug genommen wird, hat dem Unterlassungsbegehren vollständig und dem Schmerzensgeldbegehren zum Teil entsprochen, weil die Beklagte nicht erweislich wahre Tatsachen behauptet habe, indem sie die Klägerin des versuchten Diebstahls bzw. der versuchten Unterschlagung bezichtigt habe und sie als raffgierige, emotional unberührte Person hingestellt habe. Auf die Entscheidungsgründe des landgerichtlichen Urteils wird im Übrigen Bezug genommen.
Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten, die ihr Abweisungsbegehren weiterverfolgt, soweit sie verurteilt wurde. Sie macht geltend, das Landge[…]