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Rechtsanwälte Kotz GbR

Die Abschreibungszeiten bei Computern und Zubehör

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wurde ab 01.01.2001 verkürzt!

Wer in 2001 einen Computer oder Computerzubehör erwirbt, darf diese Geräte schon innerhalb von drei Jahren als Werbungskosten abschreiben (bisher galt eine Abschreibungszeit von vier Jahren).
Kauft man Geräte, die weniger als 928 DM brutto (= 799 DM netto) kosten, kann man diese im Jahr des Kaufs steuerlich geltend machen. Teurere Anschaffungen sind entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer über die Jahre verteilt abzuschreiben (vgl. Tabelle unten).
Aus der nachfolgenden Nutzungstabelle können Sie entnehmen, von welcher Nutzungsdauer die Finanzbehörden im Einzelnen ausgehen. Längere Abschreibungen als in der Tabelle vorgesehen schmälern Ihre Steuerersparnis!

Wirtschaftgut:

Dauer der Abschrei
Neu

bung in Jahren
Alt

Jährlicher AfA(Absetzungs für Abnutzungssatz) in Prozent

Büromöbel

13

10

7,69 %

Faxgeräte

6

5

16,66 %

Frankiermaschinen

8

5

12,50 %

Kameras

7

6

14,28 %

Kommunikationsendgeräte

8

4

[…]


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