Landgericht Bonn
Az.: 1 O 484/04
Urteil vom 21.03.2005
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.071,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.737,80 € vom 07.07.2004 bis zum 11.11.2004 und aus 5.071,88 € ab dem 12.11.2004 zu zahlen.
Der Beklagte hat der Klägerin 60 Prozent aller weiteren immateriellen und materiellen Schäden aus dem Unfall auf der Piste 23 im Skigebiet Y, Österreich am 21.03.2004 zu ersetzen, die nach dem 21. Februar 2005 entstehen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 39 Prozent und der Beklagte zu 61 Prozent.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insoweit vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung
Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand:
Die Parteien sind beide deutsche Staatsangehörige und streiten über die Folgen eines Wintersportunfalls in Form einer Kollision miteinander am 21. März 2004 gegen 12.30 Uhr im Skigebiet von Y, Österreich. Die Kollision ereignete sich im Zusammenlauf der Piste 21/23 mit der Piste 22 unterhalb des Pistenrestaurants T. Die Klägerin befuhr auf Skiern die Piste 22, die mit acht Grad Neigung zum Kreuzungsbereich mit der Piste 21/23 führt und dort ca. 30 m breit ist. Der Beklagte befuhr mit einem Snowboard die Piste 21/23, die mit zwölf Grad Neigung zum Kreuzungsbereich mit der Piste 22 führt und dort ca. 50 m breit ist. Auf beiden Pisten sind jeweils Warntafeln Pistenkreuzung gut sichtbar am Pistenrand angebracht.
Die Klägerin erlitt durch die Kollision einen Drehbruch des linken Schienbeins. Die Klägerin klagte noch an der Unfallstelle über Schmerzen am linken Oberschenkel, am Kopf und am Hals. Sie wurde von der Unfallstelle mit dem Helikopter in das Krankenhaus nach A geflogen und dort operiert. Im Rahmen der OP wurde die Fraktur mit Schrauben und Nägeln[…]