Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Kündigung der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio wegen Erkrankung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Landgericht Hanau
Az.: 2 S 228/04
Urteil vom 14.01.2005
Vorinstanz: Amtsgericht Gelnhausen, Az.: 53 C 1244/03

Leitsatz:
Ein Mitgliedsvertrag kann aufgrund eines ärztlichen Attestes nur dann gekündigt werden, wenn aus diesem hervorgeht, seit wann die Beschwerden bestehen und ob dauerhaft belastende Sportarten zu unterbleiben haben.

In dem Rechtsstreit hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Hanau auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 14. Januar 2005 für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.08.2004 verkündete Urteil des Amtgerichts Gelnhausen unter Abweisung der Berufung im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.327,57 EUR nebst 8,62 % Zinsen seit dem 01.10.2001 sowie weitere 15,00 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die weitergehende Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.[…]


Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/fitness.htm

Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv