Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anspruch auf Einfrierung und Lagerung von Samenzellen?

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Landessozialgericht für das Land Brandenburg
Az.: L 4 KR 28/00
Urteil vom 14.11.2001
Vorinstanz: Sozialgericht Neuruppin Az.: S 9 KR 42/98

In dem Rechtsstreit hat der 4. Senat des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg am 14. November 2001 ohne mündliche Verhandlung für Recht erkannt:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 23. Mai 2000 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte die Kosten der Einfrierung und Lagerung von Samenzellen des Klägers (Kryokonservierung) zu erstatten hat.
Der am …….. 1969 geborene Kläger, der bei der Beklagten krankenversichert ist, befand sich seit 19. November 1997 wegen eines hochmalignen Non-Hbdgkin-Lymphoms zu einer lebensnotwendigen Strahlentherapie im Klinikum B. in B. Da eine Bestrahlungsbelastung des Hodens nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde am 03. Dezember 1997 eine SpermaKryokonservierung im Deutschen Institut für Zell- und Gewebeersatz (DIZG) B. durchgeführt, die nach Mitteilung des Klinikums B. vom 10. Dezember 1997 aufgrund der Schwere der Erkrankung und der diesbezüglich notwendigen Therapie aus medizinischen Gründen indiziert gewesen sei. Den für den Kläger am 15. Dezember 1997 gestellten Antrag auf Übernahme der Kosten, die entsprechend einem Kostenvoranschlag des DIZG – für
Präparation und Einfrieren 390 DM

Lagerung (im ersten Jahr pro angefangenem Quartal) 60 DM

Lagergebühr pro Kalenderjahr 240 DM

Auslagerung bei Anforderung (jede zweite und weitere Auslagerung) 65 DM
betragen sollten, lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 27. Februar 1998 ab: Die Kryokonservierung von Sperma sei keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen; auf die entsprechenden Richtlinien zur „künstlichen Befruchtung“ von 1990 werde verwiesen.
Den dagegen eingelegten Widerspruch des Klägers vom 01. April 1998 – u. a. nach Übersendung des Vertrages des Klägers mit dem DIZG „über die Konservierung und Lagerung von Humansperma zur maritogenen Insemination“ vom 03. Dezember 1997 (mit Preisliste „Kryokonservieru[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv