LSG Rheinland-Pfalz
Az: L 5 KR 59/11 B ER
Beschluss vom 10.03.2011
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Speyer vom 16.2.2011 aufgehoben. Die Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin den beantragten Dusch-WC-Aufsatz mit Hand-/Fuß-/Wandbedienung, Montageset und Montage entsprechend der Artikelbeschreibung der Firma …. vom 14.7.2010 zu gewähren.
Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin die außergerichtlichen Kosten beider Instanzen zu erstatten.
Gründe
I.
Umstritten ist, ob die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Gewährung eines Dusch-WC-Aufsatzes mit Zubehör zu verpflichten ist.
Die bei der Antragsgegnerin gesetzlich krankenversicherte Antragstellerin leidet an einer Ataxia teleangiectatica (Louis-Bar-Syndrom). Sie war von der Antragsgegnerin vor ca 13 Jahren mit einem Dusch-WC-Aufsatz versorgt worden. Im Juli 2010 beantragte die Antragstellerin bei der Antragsgegnerin unter Vorlage einer vertragsärztlichen Verordnung einen neuen automatischen Dusch-WC-Aufsatz VAmat der Firma….. Sie machte geltend, der alte Dusch-WC-Aufsatz sei defekt und nicht mehr zu reparieren. Die Firma …..reichte bei der Antragsgegnerin einen Kostenvoranschlag vom Juli 2010 für eine Ersatzbeschaffung des Dusch-WC-Aufsatzes anstelle des defekten Geräts ein. Der Kostenvoranschlag belief sich für das Dusch-WC Amat, eine Hand-/Fuß-/Wandbedienung, ein Montageset und die Montage einschließlich Arbeitszeit und Anfahrt auf insgesamt 3.483,96 EUR.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) führte in seiner Stellungnahme vom September 2010 an, die Verordnung des Hilfsmittels sei nicht sachgerecht. Er wies zur Begründung auf ein Pflegegutachten vom November 2003 hin, wonach der Hilfebedarf bei der Intimreinigung der Antragstellerin pflegeversicherungsrechtlich berücksichtigt worden sei.
Am 25.1.2011 hat die Antragstellerin beim Sozialgericht (SG) Speyer einstweiligen Rechtsschutz durch Verpflichtung der Antragsgegnerin sowie der Stadt … als Sozialhilfeträgerin zur Übernahme der Kosten eines Dusch-WC VAmat beantragt. Sie hat vorgetragen, die Firma S