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Rechtsanwälte Kotz GbR

Überbuchung der Reise – Schadensersatzanspruch wegen vertaner Urlaubszeit

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Amtsgericht Frankfurt am Main
Az.: 30 C 2601/00 – 25
Urteil vom 27.03.2001

Im Rechtsstreit hat das Amtsgericht Frankfurt am Main – Abteilung 30 – aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25.1.2001 für Recht erkannt:
Die Beklagte, wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 3.500,00 DM zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:
Die miteinander verheirateten Kläger, beide berufstätig, hatten am 04.05.00 für sich und ihre schulpflichtige Tochter eine Pauschalreise nach Spanien in das Hotel … für die Zeit vom 01.10. – 15.10.2000 bei der Beklagten gebucht. Der Reisepreis in Höhe von 7.884,00 DM wurde entrichtet.
Die Reise sollte am 01.10.00, einem Sonntag, beginnen. Einen Tag vorher, am Samstag, erhielten die Kläger die Mitteilung, dass wegen Überbuchung die vertragsgemäße Unterbringung in dem Hotel … nicht möglich war. Stattdessen wurde ihnen angeboten, die ersten 3 Nächte im Hotel … 90 km entfernt in Portugal gelegen, zu verbringen; dann sollten die Kläger in das ursprünglich gebuchte Hotel zurück verbracht werden. Gleichzeitig wurde den Klägern mitgeteilt, dass die Beklagte die Unterbringungskosten für die ersten 3 Tage und die Transferkosten übernehmen würde.
Die Kläger lehnten das Angebot ab, weil sie die Urlaubszeit nur in einem Hotel verbringen wollten und sie einen Umzug nach 3 Tagen für unzumutbar hielten. Eine Urlaubsverschiebung auf einen anderen Termin schied aus, da der Reisetermin genau in den Schulferien lag.
Die Beklagte zahlte den Reisepreis zurück.
Mit der vorliegenden Klage begehren die Kläger jedoch unter dem Gesichtspunkt nutzlos vertaner Urlaubszeit von der Beklagten eine Entschädigung dafür, dass sie den gebuchten Urlaub nicht antreten konnten.
Sie meinen, für 3 Personen sei mindestens ein Schadensersatzbetrag von 3.000,00 DM zu gewähren, stellen jedoch die letztendliche Höhe der Entschädigung in das Ermessen des Gerichts.
Sie beantragen, die Beklagte zu verurteilen, an die Kläger als Gesamtsgläubiger eine Entschädigung für die nicht durchgefÃ[…]


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