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Reiseabbruchversicherung: Hinweispflicht eines Reiseveranstalters hierauf

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BUNDESGERICHTSHOF
Az.: X ZR 182/05
Urteil vom 25.07.2006
Vorinstanzen:
AG Wuppertal, Az.: 36 C 454/04, Urteil vom 04.02.2005
LG Wuppertal, Az.: 8 S 15/05, Urteil vom 06.07.2005

Leitsätze:
Der Reiseveranstalter oder in besonderen Fällen das vermittelnde Reisebüro sind nur zum Hinweis auf eine Reiserücktrittskosten- und eine Rücktransportkostenversicherung, nicht aber auf eine Reiseabbruchversicherung verpflichtet.

In dem Rechtsstreit hat der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die mündliche Verhandlung
vom 25. Juli 2006 für Recht erkannt:
Die Revision der Klägerin gegen das am 6. Juli 2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen

Tatbestand:
Die Klägerin verlangt von dem Beklagten, der ein Reisebüro betreibt, Schadensersatz wegen unterlassener Empfehlung einer Reiseabbruchversicherung.
Die Klägerin buchte bei dem Beklagten für eine Reise durch die USA, die vom 1. April bis 24. Juni 2004 dauern sollte, verschiedene Reisebestandteile für zwei Personen zum Gesamtpreis von 7.301 €. Laut „Bestätigung und Rechnung“ vom 1. Dezember 2003 berechnete der Beklagte Flüge am 1. April 2004 von Düsseldorf über München nach Los Angeles, am 29. April 2004 von Los Angeles nach Seattle und am 25. Juni 2004 von Anchorage über Chicago nach Frankfurt für insgesamt 2.044 €, einen Mietwagen vom 2. bis 23. Juni 2004 ab/bis Anchorage für 2.072 € sowie eine Reiserücktrittsversicherung zum Preise von 129 €, welche die Klägerin auf Anraten des Beklagten abgeschlossen hatte. Laut weiterer „Bestätigung und Rechnung“ vom 17. März 2004 stellte der Beklagte der Klägerin – diesmal „gemäß … -Prospekt und -Bedingungen“ – sechs Hotelübernachtungen für insgesamt 962 €, einen Mietwagen vom 1. bis 29. April 2004 ab/bis Los Angeles Airport für 2.072 € sowie die „Differenzreiserücktrittskostenversicherung“ in Höhe von 22 € in Rechnung.
Die Storno- bzw. Umbuchungsgebühren sollten bis 29 Tage vor Abreise 20 %, ab 28 Tage vor Abreise 60 % und ab 2 Tage vor Abreise 100 %[…]


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