Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fluggast – Schadensersatzanspruch bei Nichtbeförderung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

BUNDESGERICHTSHOF
Az.: Xa ZR 78/08
Urteil vom 30.04.2009
Vorinstanzen:
AG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 07.11.2007 – Az.: 32 C 110/07 – 90 –
OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.05.2008 – Az.: 16 U 39/08 –

Leitsätze:
Dem Fluggast steht ein Ausgleichsanspruch wegen „Nichtbeförderung“ auf einem Flug zu, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Der Fluggast verfügt entweder über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug oder ist von einem anderen Flug, für den er eine solche Buchung besaß, auf den betreffenden Flug „verlegt“ worden.
2. Der Fluggast hat sich – außer im Fall der „Verlegung“ und jedenfalls wenn ihm nicht schon vorher die Mitnahme verweigert worden ist – zur angegebenen Zeit oder mangels einer solchen Angabe 45 Minuten vor dem planmäßigen Abflug zur Abfertigung eingefunden.
3. Dem am Flugsteig erschienenen Fluggast wird der Einstieg gegen seinen Willen verweigert.

In dem Rechtsstreit hat der Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 30. April 2009 für Recht erkannt:
Die Revision gegen das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29. Mai 2008 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Von Rechts wegen

Tatbestand:
Der Kläger nimmt die beklagte Fluggesellschaft aus eigenem und aus abgetretenem Recht seiner Lebensgefährtin auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 600 € nach Art. 4 Abs. 3, Art. 7 der Verordnung (EG) 261/2004 des Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 vom 11. Februar 2004 (ABl. EG L 46 vom 17.2.2004 S. 1; im Folgenden: Verordnung) in Anspruch.
Die Reisenden buchten bei der Beklagten für den 27. September 2006 einen Flug von Frankfurt am Main über Paris nach Bogotá. Das Flugzeug von Frankfurt nach Paris sollte um 7.25 Uhr starten und um 8.45 Uhr in Paris landen, der Weiterflug w[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv