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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unterlassung von Gänsegeschnatter

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LANDGERICHT DÜSSELDORF
Az.: 5 O 417/00
Verkündet am 19.12.2001

In dem Rechtsstreit hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 21. November 2001 für R e c h t erkannt:
Der Beklagte wird unter Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall der Unterlassung bis zur Höhe von 50.000,00 DM, ersatzweise der Verhängung von Zwangshalt, verurteilt, geeignete Maßnahmen zu treffen, die durch von seinem Betriebsgrundstück ausgehende, das Grundstück der Klägerin wesentliche beeinträchtigende Einwirkungen infolge der Haltung von Gänsen zu verhindern.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen vorherige Sicherheitsleistung in Höhe von 12.900,00 DM.
Der Klägerin wird außerdem nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteils seitens des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.900,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen öffentlichen Sparkasse oder Großbank erbracht werden.

Tatbestand:
Die Klägerin lebt seit vielen Jahren in ihrem Hausgrundstück.
Es gehört zu einer im nördlichen Teil der Gemeinde gelegenen Wohnsiedlung, die in nordwestlicher Richtung mit dem Haus der Klägerin und dem angrenzenden Nachbarhaus endet. Es schließt sich in dieser Richtung ein von dem Beklagten gepachtetes, unbebautes Grundstück an, wobei ein schmaler Streifen dieses Grundstücks das Grundstück der Klägerin auch an ihrer östlichen Seite umschließt. Weiter in nördlicher Richtung schließt sich sodann an das von den Beklagten gepachtete Grundstück über mehrere Kilometer ein landwirtschaftlich genutztes Ackergelände an. Hinsichtlich der genauen Einzelheiten wird auf die Landschaftskarte (Hülle Bl. 55 GA) verwiesen.
Der Beklagte hat das Grundstück in dem Zeitraum Ende 1998/Anfang 1999 angepachtet. Zuvor war es als Baumschule genutzt worden. Mit der Übernahme des Grundstücks begann er, dort zunächst etwa 8 bis 12 Gänse zu halten, wobei sich die Zahl im Laufe der Zeit zwischenzeitlich auf 60 erhöhte, sich dan[…]


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